• 7. September 2024 19:22

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Ab 1. September gelten neue Regeln fürs Handgepäck

Aug 30, 2024

 

Welcher Flugreisende kennt nicht beim Packen der Koffer das nicht … welches Handgepäck darf ich eigentlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft mitnehmen? Wie groß? Wie schwer? Die Entscheidung über Größe und Gewicht lag bei den Fluggesellschaften. Insbesondere den Billigäirlines wurde häufig vorgeworfen hierbei ein lukratives Sondergeschäft zu tätigen. Wenn das Gewicht oder die Größe des Handgepäcks nicht mit deren Bestimmungen übereinstimmte, so wurden teilweise horrende Zusatzkosten erhoben. War das eine bewusste Strategie? Damit soll nun, zumindest für Europaflüge, vorbei sein.

Das EU-Parlament hat mit Wirkung zum 1. September 2024 eine einheitliche Größe und Gewicht von Koffern beschlossen, welche entsprechend zu diesem Tage überall innerhalb der EU umgesetzt werden müssen.

Denn insbesondere bei den Themen Gepäckgröße und -gewicht gab es immer wieder Unklarheiten, was daran lag, dass bislang die Fluggesellschaften darüber entschieden. Wenn Reisende sich nicht an die individuellen Bestimmungen einer Airline hielten, konnte es passieren, dass sie ihren (z. B. zu großen oder zu schweren) Koffer kostenpflichtig einchecken mussten. Böse Zungen würden behaupten, dass Billig-Anbieter wie Ryanair oder Vueling genau darauf spekulierten – bedeutet ein Nichteinhalten der Vorschriften für sie immerhin eine zusätzliche Einnahme. Buchende taten lang gut daran, sich vorab über die speziellen Gepäckvorschriften zu informieren.

Die neuen Regelungen besagen, dass nun die Koffer maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen dürfen – bei jeder in der EU operierenden Fluggesellschaft. Verschiedene Billig-Airlines erlaubten bisher deutlich weniger, und selbst bei der vergleichsweise serviceorientierten Lufthansa liegt die Gewichtsobergrenze für das Handgepäck derzeit noch bei acht Kilogramm.

Eine weitere Neuerung ist die Zulässigkeit eines zusätzlichen kleinen Handgepäckstücks, welches sich unter dem Vordersitz verstauen lassen können muss. Man kann also neben dem kleinen Koffer auch etwa eine Handtasche oder einen Rucksack à maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter Größe in die Flugzeugkabine mitnehmen.

Ob nun die neuen Regelungen dazu führen, dass die Billig-Airlines ihre Preise anheben werden? Dieses ist leider zu vermuten.

(Bericht: Linus Berger)

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