Am gestrigen Freitag (24.5.24) hat die Regierung der Balearen im Rahmen von Gesetzesänderungen die Legalisierung von sog. “Schwarzbauten” verabschiedet. Dieses betrifft nun eine Vielzahl von durchgeführten und seinerzeit nicht genehmigten Bauten, zu denen auch Pools gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nun eine nachträgliche Legalisierung erfolgen. Der Sprecher der Regierung betont hierbei aber auch, dass die Ferienvermietung davon ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Das sind nun die Bedingungen für eine Legalisierung:
- Es gilt eine Frist von 3 Jahren ab der Veröffentlichung im Gesetzesblatt BOIB
- Der Verstoß des Baurechts muss mind. 8 Jahre zurückliegen und somit verjährt ist. Im Falle von Bauen im geschützten ländlichraum gilt eine besondere Verordnung.
- Die Eigentümer müssen für die Legalisierung die Zahlung von Gebühren und Steuern und die Durchführung von Umweltmaßnahmen durchführen. Wer sich aber beeilt, muss weniger bezahlen.
- Wer über kleine oder mittlere Einkommen verfügt, zahlt weniger.
Ausführliche Informationen können bei der Fachkanzlei Onelawyers in Son Vida einholen. Die Website finden Sie HIER.
(Bericht: Linus Berger)
